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  Richter darf keine Vorgaben zum Umfang eines Schriftsatzes machen
23.08.08 - 11:06 Uhr  
Ein Richter darf einem Prozessbeteiligten keine Vorgaben machen, wie viel er schreiben darf. Das entschied das OLG Frankfurt/Main, vom 20.09.2007, Az. 22 W 41/07 in einem Beschluss.

Ist das doch der Fall, so darf der Richter als befangen abgelehnt werden. Denn in diesem Fall müsse ein Prozessbeteiligter davon ausgehen, dass der Richter längere Schreiben nicht zur Kenntnis nehmen und daher bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigen werde.
von: hpb

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  Mahnbescheide nur noch in elektronischer Form
06.06.08 - 10:28 Uhr  
Ab dem 01.12.2008 ist es soweit: Im Rahmen des Justizmodernisierungsgesetzes und durch die Neuregelung des § 690 Abs. 3 ZPO können Mahnbescheide nur noch in elektronischer Form eingereicht werden.
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  AG Brandenburg a.d. Havel, Urteil vom 25.01.2007, 31 C 190/06
03.06.08 - 21:51 Uhr  
Als pauschale Verzugskosten werden die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben nur dann gebilligt, wenn deren Höhe angemessen ist. Die berechtigte Pauschale liegt derzeit bei bis zu 2,50 Euro.


Siehe auch


AG Brandenburg a.d. Havel, Urteil vom 12.01.2007, 31 C 190/06: Mahnkostenersatz bei verspäteter Mietzinsüberweisung


Der Ansatz pauschaler Verzugskosten für die Fertigung von Mahnschreiben ist dann zulässig, wenn deren Höhe im Sinne des § 287 ZPO noch angemessen ist. Für ein vereinfachtes Mahnschreiben kann ein pauschaler Betrag i. H. v. 2,50 Euro als Verzugsschaden ersetzt verlangt werden.


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  LG Kiel Beschluss v. 21.09.2006 - 578 Js-Owi 43848/05
03.06.08 - 21:11 Uhr  
In Verkehrsordnungswidrigkeiten - Verfahren ist nach zutreffender Ansicht des LG Kiel eine Mittelgebühr auch dann angemessen, wenn die verhängte Geldbuße relativ gering war.

Fundstellen dieser Entscheidung: RVGreport 2007, 24; zfs 2007, 106


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  OLG Stuttgart, Urteil vom 28.12.2006, 2 U 134/06
03.06.08 - 21:07 Uhr  
Die anwaltliche Werbung für eine außergerichtliche Beratung von Verbrauchern zu Pauschalpreis von 20,00 EUR ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, da zulässig.
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