BSG Az: B 4 AS 79/10 B
S2 A 23/08 (OVG Bremen)
S3 K 2292/06 (VG Bremen))
Vom 15.09.2010
Bundessozialgericht
Beschluss
In dem Rechtsstreit
der Frau *****
Klägerin, Antragstellerin und Beschwerdeführerin,
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Beier u.a. Oslebshauser Heerstr. 20, 28239 Bremen,
gegen
Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales - BAgIS
Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen,
Beklagte und Beschwerdegegnerin.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 15. September 2010 durch den Vorsitzenden Richter Dr. V. sowie die Richterinnen S. K. und B.
beschlossen:
Der Klägerin wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. April 2010 - S2 A 23/08 - Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Freddy Beier in Bremen beigeordnet.
Es sind weder Monatsraten aus dem Einkommen noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge zu leisten.
Unterschriften
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