BSG Az: B 4 AS 202/10 R
S2 A 23/08 (OVG Bremen)
S3 K 2292/06 (VG Bremen))
Vom 24.02.2011
Bundessozialgericht
Beschluss
In dem Rechtsstreit
der Frau *****
Klägerin, Antragstellerin und Revisionsklägerin,
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Beier u.a. Oslebshauser Heerstr. 20, 28239 Bremen,
gegen
Jobcenter Bremen
Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen,
Beklagte und Revisionsbeklagte.
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 24. Februar 2011 durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. V o e l z k e , sowie die Richterinnen
S. Knickrehm und Behrend
beschlossen:
Der Antragstellerin wird für das Verfahren der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. April 2010 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Freddy Beier in Bremen beigeordnet.
Es sind weder Monatsraten aus dem Einkommen noch aus dem Vermögen zu zahlende Beträge zu leisten.
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