VG Bremen
S3 K 2992/06
Vom 27.03.2007
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- 3. Kammer für Sozialgerichtssachen -
Beschluss
In dem Rechtsstreit
der Frau ..., Bremen,
Antragstellerin,
Prozessbevollmächtigter:
Rechtsanwälte Beier u. a., Gröpelinger Heerstraße 380, 28239 Bremen, Gz.: F/2006/095_EA,
gegen
die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales -BAgIS-, vertreten durch den Geschäftsführer ..., Doventorsteinweg 48 - 52, 28195 Bremen,
Antragsgegnerin,
Prozessbevollmächtigter:
Herr Verwaltungsamtsrat W., Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales -BAgIS- -65-, Doventorsteinweg 48 - 52, 28195 Bremen, Gz.: K 994/06,
hat das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen - 3. Kammer für Sozialgerichtssachen - durch Richter H. am 27.03.2007 beschlossen:
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Freddy Beier für das Klageverfahren wird abgelehnt.
Gründe
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Freddy
Beier für das Klageverfahren wird abgelehnt, da die Voraussetzungen für die Gewährung nicht
vorliegen. Das Verfahren hat keine hinreichenden Erfolgsaussichten. Das Gericht verweist
diesbezüglich auf seinen im Eilverfahren (S3 V 3205/06) ergangenen Beschluss vom 12.12.2006 (best. d. OVG Bremen, B. v. 23.02.2006 — S1 B 24/07 -).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde statthaft. Sie ist binnen eines Monats nach Zustellung beim
Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Am Wall 201, 28195 Bremen, (Nachtbriefkasten im Eingangsbereich Ostertorstraße/Buchtstraße)
schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdefrist ist auch gewahrt, wenn die Beschwerde innerhalb der Frist bei dem Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Am Wall 201, 28195 Bremen, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt wird.
Falls das Verwaltungsgericht der Beschwerde nicht abhilft, wird sie dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt.
gez.
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