Arbeitsrecht
Die Sozietät Beier & Beier
unterstützt Arbeitnehmer genauso wie Arbeitgeber
durch Rechtsberatung und Vertretung in den anfallenden
Fragen des Arbeitsrechts.
Einige Beispiele:
Arbeitnehmer:
Ihnen droht
der Verlust des Arbeitsplatzes? Sie möchten eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers
nicht hinnehmen? Sie möchten die Formulierung
eines Arbeitszeugnisses überprüfen lassen?
Sie benötigen juristischen Beistand, weil
Sie an Ihrem Arbeitsplatz gemobbt werden? Ihr Arbeitgeber
fordert Schadensersatz von Ihnen, weil Sie Firmeneigentum
während der Arbeitszeit beschädigt haben?
Ihr Arbeitgeber fordert von Ihnen die Unterzeichnung
eines Änderungsvertrages mit geringerem Lohn?
Arbeitsrechtliche Problemstellungen sind vielschichtig
und können auf
den gesamten Lebensbereich des Betroffenen ausstrahlen. Zukünftig besteht
die Gefahr, nach einem Arbeitsplatzverlust und anschließender einjähriger
Arbeitslosigkeit, in das Arbeitslosengeld
II auf Sozialhilfeniveau herabgestuft zu werden. Daher gilt es in erster
Linie, den vorhandenen Arbeitsplatz zu sichern.
Arbeitgeber:
Ihre Auftragslage
wird zunehmend schlechter und Sie sehen Sich
gezwungen Personal abzubauen? Sie möchten einen Arbeitnehmer
abmahnen? Sie möchten für einen Arbeitnehmer
ein qualifiziertes (möglichst individuelles)
Arbeitszeugnis erstellen (lassen)? Sie brauchen
rechtliche Beratung in Bezug auf ein schlechtes
Betriebsklima / Mobbing in Ihrem Betrieb? Sie möchten
Schadensersatz von Ihrem Arbeitnehmer aufgrund
eines Arbeitsunfalls? Sie möchten einen Änderungsvertrag
mit Ihren Arbeitnehmern schließen? Sie brauchen
rechtliche Vertretung im Kündigungsschutzprozeß?
Sie benötigen umfassende Beratung zur Ausarbeitung
rechtlich einwandfreier Arbeitsverträge?
Die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte der Sozietät Beier & Beier liegen
grundsätzlich beim:
Arbeitsvertragsrecht
Kündigungsschutzrecht
Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht
Tarifvertragsrecht
Arbeitnehmerüberlassungsrecht
Sozialpläne
Im Einzelnen:
Kündigungsschutzklage
Sie haben von
Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten und möchten sich
hiergegen wehren. Sie möchten zunächst
eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten?
Steht Ihnen eine Abfindung zu und wenn ja, in welcher
Höhe? Diese und andere Fragen werden sich
zwangsläufig stellen.
Bitte beachten Sie, daß nach Zugang einer Kündigung innerhalb
von 3 Wochen Klage erhoben werden muß.
Lohnansprüche
Sie waren krank
und haben daher von Ihrem Arbeitgeber zu wenig
Lohn erhalten. Ihr Arbeitgeber hat während Ihrer Krankheit einfach
die Lohnfortzahlung gesenkt. Die Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall wurde falsch berechnet. Sie möchten
genau wissen, wieviel Lohn Ihnen tatsächlich
zusteht und wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen
können?
Wir benötigen von Ihnen:
- Arbeitsvertrag nebst Zusatzvereinbarungen
- Betriebsvereinbarungen
und Tarifverträge
(falls vorhanden)
- Lohn- und/oder Gehaltsabrechnungen
der letzten drei Monate
- Sämtliche Kündigungsschreiben
- Bisherige Korrespondenz mit
Ihrem Arbeitgeber
- Abmahnungen (sofern welche ausgesprochen
wurden)
Senden Sie uns diese Unterlagen per Post,
Fax oder E-Mail zu.
Sozietät Beier & Beier
Rechtsanwaltskanzlei
Oslebshauser Heerstr. 20
28239 Bremen
Tel.: 0421 - 3802910
Fax: 0421 - 3802911
E-Mail: kanzleibeier@web.de
http://www.kanzleibeier.de
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Sachverhalt auch einfach
per E-Mail schildern, ohne uns Unterlagen einzureichen. In diesem Fall kann
die rechtliche Begutachtung jedoch nur auf der Grundlage Ihrer Angaben erfolgen.
Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular
Zudem benötigen wir von Ihnen noch folgende Angaben:
Ihr Geburtsdatum
Seit wann sind Sie in dem Betrieb beschäftigt?
Aus welchem Grund wurden Sie gekündigt?
Sind Sie schwerbehindert?
Wie viele Mitarbeiter beschäftigt Ihr Arbeitgeber?
Besteht ein Betriebsrat und falls ja: wurde dieser zur Kündigung angehört?
Gab es vorher bereits Probleme und Abmahnungen?
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