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eBay Urteile
Unternehmereigenschaft
/ eBay Einnahmen
SG Wiesbaden,
Beschluss vom 24.04.2006, Az. S 16 AS 79/06
ER
Einnahmen in
Geld aus Internetauktionen kommen grundsätzlich als zu berücksichtigendes
Einkommen nach § 11 SGB II in Betracht (vgl.
auch SG Wiesbaden, Beschluss vom 6. September 2005,
Az.: S 15 AS 100/05 ER). Bei der für Einnahmen
in Geld typischen Änderung im Vermögensbestand
ist grundsätzlich nicht nach der Qualität
der Gegenleistung – hier: Verkaufserlös – oder
der Herkunft des Zuflusses zu differenzieren (vgl.
zu diesem Kriterium Hengelhaupt in: Hauck/Noftz,
SGB II, § 11 Rdnr. 38). Im Falle einer Gewinnerzielungsabsicht
und einer hieraus ableitbaren selbständigen
Händlertätigkeit wäre aber nach
Maßgabe des § 2a Alg II-VO in der seit
1. Oktober 2005 geltenden Fassung grundsätzlich
der aus diesen Verkäufen erzielte Gewinn zu
ermitteln (Arbeitseinkommen i. S. d. § 15
Sozialgesetzbuch, 4. Buch – Gemeinsame Vorschriften
für die Sozialversicherung (SGB IV)). Maßgeblich
hierfür sind nach § 2a Abs. 3 Alg II-VO
auch die vorangegangenen Betriebsergebnisse. Ist
ein Arbeitseinkommen nicht zu ermitteln, ist von
den Bruttoeinnahmen eine Betriebskostenpauschale
von 20 Prozent abzuziehen (§ 2a Abs. 1 Alg
II-VO).
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