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Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei
Oslebshauser Heerstraße 20
28239 Bremen

Telefon: 0421 - 3802910
Telefax: 0421 - 3802911

E-Mail: kanzleibeier@web.de

 
   
 
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.Familienrecht
 
     
 
 
Die Ehe ist ein Versuch, zu zweit wenigstens halb so glücklich zu werden, wie man allein gewesen ist... (Zitat: Oscar Wilde, Oscar Fingall O'Flahertie Wills, irisch. Lyriker, Dramatiker u. Bühnenautor, (1891 'Das Bildnis des Dorian Gray'), 1854 - 1900)
 
 
 
 
Sozietät Beier & Beier
 
     
 

Familienrecht

Neues Unterhaltsrecht ab dem 01.01.2008

Familienrechtliche Streitigkeiten können die Betroffenen in zeitweilig schwere seelische Ausnahmezustände bringen. Die Sozietät Beier & Beier unterstützt Sie daher nicht nur in den gerichtlichen Verfahren (Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht etc.), sondern natürlich auch außergerichtlich mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen.

In Trennung lebende Frauen, oft aber auch finanziell "angeschlagene" Ehemänner, kommen im Wege der Trennung oft in den Genuß von Beratungs- und Prozeßkostenhilfe. So ist es nicht selten, daß eine für den Mandanten gegebenenfalls kostenfreie Vertretung möglich ist. Lassen sie sich auch diesbezüglich beraten!

Ehescheidungen

1997 wurden in Deutschland 187.802 Ehen geschieden, das waren 7% mehr als im Jahr zuvor und neuer Rekord. Damit wurden von 1000 bestehenden Ehen zehn geschieden. Von einer Scheidung waren 148.782 Kinder betroffen.

Im Jahr 2003 stieg die Zahl der Ehescheidungen auf fast 214 000. Damit hat die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2003 erneut zugenommen. Die Ehescheidungsquote stieg damit um weitere 4,8% zum Vorjahr 2002. Das bedeutet, daß im Jahr 2003 von 1.000 bestehenden Ehen elf geschieden wurden. Seit 1993 ist die Zahl der Ehescheidungen mit Ausnahme des Jahres 1999 beständig angestiegen und hat im Jahr 2003 einen neuen Höchststand erreicht.

Von den im Jahr 2003 geschiedenen Ehepaaren hatte die Hälfte Kinder unter 18 Jahren. Gegenüber 2002 hat sich die Zahl der von der Scheidung ihrer Eltern betroffenen minderjährigen Kinder um 6,3% erhöht, von 160.100 auf 170.260.

Statistisch wird jede dritte Ehe irgendwann einmal geschieden, durchschnittlich nach sechs Jahren. 61,3% der Scheidungsanträge wurden von den Frauen gestellt.

Geschiedene Ehen und Zahl der betroffenen Kinder
Deutschland

Jahr

Insgesamt

darunter geschiedene Ehen mit
minderjährigen Kindern

Betroffene
minderjährige Kinder

Anzahl

Je 100
geschiedene Ehen

1985

179.364

103.210

57,5

148.424

1990

154.786

80.713

52,1

118.340

1991

136.317

67.142

49,3

99.268

1992

135.010

68.089

50,4

101.377

1993

156.425

84.853

52,3

123.541

1994

166.052

89.244

53,7

135.318

1995

169.425

92.664

54,7

142.292

1996

175.550

96.577

55,0

148.782

1997

187.802

105.000

55,9

163.112

1998

192.416

100.806

52,4

156.735

1999

190.590

91.777

48,2

143.728

2000

194.408

94.850

48,8

148.192

2001

197.498

98.027

49,6

153.517

2002

204.214

101.830

49,9

160.095

2003

213.975

107.888

50,4

170.256


(Quelle: Statistisches Bundesamt)

Unterhalt

Siehe hierzu auch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen Stand 1. 1. 2008

Teil A: Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle - gültig ab 01.01.2010

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.

Altersstufen in Jahren (§ 1612 a I BGB)

Einkommen
   
Alter
     
   
0 - 5
6 - 11
12 - 17
   
Tabelle
netto
Tabelle
netto
Tabelle
netto
bis 1.500 Euro
317 Euro
(225) Euro
364 Euro
(272) Euro
426 Euro
(334) Euro
bis 1.900 Euro
333 Euro
(241) Euro
383 Euro
(291) Euro
448 Euro
(356) Euro
bis 2.300 Euro
349 Euro
(257) Euro
401 Euro
(309) Euro
469 Euro
(377) Euro
bis 2.700 Euro
365 Euro
(273) Euro
419 Euro
(327) Euro
490 Euro
(398) Euro
bis 3.100 Euro
381 Euro
(289) Euro
437 Euro
(345) Euro
512 Euro
(420) Euro
bis 3.500 Euro
406 Euro
(314) Euro
466 Euro
(374) Euro
546 Euro
(454) Euro
bis 3.900 Euro
432 Euro
(340) Euro
496 Euro
(404) Euro
580 Euro
(488) Euro
bis 4.300 Euro
457 Euro
(365) Euro
525 Euro
(433) Euro
614 Euro
(522) Euro
bis 4.700 Euro
482 Euro
(390) Euro
554 Euro
(462) Euro
648 Euro
(556) Euro
bis 5.100 Euro
508 Euro
(416) Euro
583 Euro
(491) Euro
682 Euro
(590) Euro

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.

Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 EUR zu kürzen.

Einkommen
   
     
   
ab 18 Jahre
   
   
Tabelle
netto
       
bis 1.500 Euro
488 Euro
(304) Euro
       
bis 1.900 Euro
513 Euro
(329) Euro
       
bis 2.300 Euro
537 Euro
(353) Euro
       
bis 2.700 Euro
562 Euro
(378) Euro
       
bis 3.100 Euro
586 Euro
(402) Euro
       
bis 3.500 Euro
625 Euro
(441) Euro
       
bis 3.900 Euro
664 Euro
(480) Euro
       
bis 4.300 Euro
703 Euro
(519) Euro
       
bis 4.700 Euro
742 Euro
(558) Euro
       
bis 5.100 Euro
781 Euro
(597) Euro
       

In der Spalte Tabelle ist der Tabellenunterhalt ausgewiesen, die Spalte netto gibt den Zahlbetrag an, der nach Anrechnung des Kindergelds (§ 1612 b BGB ) tatsächlich zu zahlen verbleibt.

Die Höhe des Kindergeldes ab 2010 wird in folgender Tabelle dargestellt:

 
1. Kind
2. Kind
3. Kind
jedes weitere Kind
2010
184,00 Euro
184,00 Euro
190,00 Euro
215,00 Euro

*alle Beträge in Euro

Teil B: Ehegattenunterhalt

Siehe hierzu: Neues Unterhaltsrecht ab dem 01.01.2008

Unterhaltsverzicht

 

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