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Jeder der
am Geschäftsleben
teilnimmt, macht zwangsläufig die Erfahrung,
dass die Zahlungsmoral der Kunden immer weiter
sinkt. Dies bedeutet gerade für mittelständische
Unternehmen / Ärzte / Freiberufler etc. eine
nicht zu unterschätzende Gefahr. Es drohen
finanzielle Engpässe und Liquiditätsschwierigkeiten,
im Extremfall die Insolvenz. Die Beitreibung von
Forderungen (Inkasso) wird daher immer wichtiger.
Die Erfahrungen im Inkassobereich zeigen, dass
bei Einschaltung eines Rechtsanwalts in der Regel
bis zu 90% der Forderungen außergerichtlich, also ohne Mahn-
und Klagverfahren, beigetrieben werden können. Lediglich bei tatsächlicher
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, wie Konkurs, Insolvenz etc., ist eine
Beitreibung zunächst nicht wahrscheinlich. Aber auch in diesen Fällen
kann mit einem Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder Urteil ein Titel zu Ihren
Gunsten geschaffen werden, aus dem grundsätzlich 30 Jahre vollstreckt
werden kann.
Sie können Ihr Mahn- und Inkassowesen natürlich auch selbst erledigen.
Wenn der Schuldner jedoch nach Beantragung eines Mahnbescheides Widerspruch
einlegt, müssen Sie den Anspruch durch einen Klagantrag begründen.
Spätestens dann sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie hätten
in der Sache allerdings auch gleich einen Anwalt einschalten können, weil
die Gebühren des Mahnverfahrens auf die Gebühren eines anschließenden
Klagverfahrens angerechnet werden. Darüber hinaus kommt es oft vor, dass
eine Forderung durch Zwangsvollstreckung in das Schuldnervermögen beigetrieben
werden muß. Juristische Laien sind in diesem Verfahrensstadium in der
Regel gänzlich überfordert.
Schuldner können darüber hinaus sehr findig sein!
Sie melden sich unter der bekannten Anschrift ab und tauchen
erst einmal unter. Eine oftmals schwierige und zeitintensive
Schuldnerermittlung ist die Folge.
Schonen Sie Ihre Ressourcen, sparen Sie sich einen eigenen teuren Mahnapparat
nebst Verwaltungsaufwand und belasten Sie sich nicht mit der schwierigen Materie
des Forderungseinzugs.
Inkasso durch den Rechtsanwalt ist nicht so kostspielig, wie
Sie vielleicht annehmen. Zudem erhalten Sie einen echten Mehrwert
gegenüber herkömmlichen
Inkassodiensten, denn der Anwalt ist der Fachmann in allen rechtlichen Fragen,
er kann Sie professionell beraten und auf Ihre individuellen Bedürfnisse
eingehen.
In Inkassoangelegenheiten können pauschale Honorarvereinbarungen getroffen
werden, sofern die Tätigkeiten des Anwalts im außergerichtlichen
Verfahren verbleiben. Im Erfolgsfalle trägt der Schuldner die gesetzlichen
Gebühren. Konnte die Forderungssumme vom Schuldner nicht beigetrieben
werden, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, dass lediglich den Arbeitsaufwand
des Anwalts deckt. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, wird nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Bei Beantragung
eines Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides entstehen
folgende Kosten bei einer Beispielsforderung
in Höhe von 500
Euro:
Beispielforderung |
Mahn-
bescheid |
Vollstreckungs-
bescheid |
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Gerichtsgebühren,
11, Nr. 1100 GKG |
18,00 € |
--- |
Rechtsanwaltsgebühren,
(Nr. 3305, 3308 VV-RVG) |
45,00 € |
22,50 € |
Auslagen des Rechtsanwalts,
(Nr. 7002, VV-RVG) |
9,00 € |
4,50 € |
Mehrwertsteuer |
13,68 € |
5,13 € |
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Summe (brutto) |
85,68 € |
32,13 € |
Wir arbeiten mit modernster Computertechnologie und dauerhafter Verbindung
ins Internet. Ihre Kosten können daher weiter gesenkt werden, weil Sie
die Mahndaten bequem per Internet oder als E-Mail Anhang (als verschlüsselte
Dateien) zu uns senden können.
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zum Mahnverfahren...
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