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Sozietät Beier & Beier Rechtsanwaltskanzlei
Oslebshauser Heerstraße 20
28239 Bremen

Telefon: 0421 - 3802910
Telefax: 0421 - 3802911

E-Mail: kanzleibeier@web.de

 
   
 
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Sozietät Beier & Beier
 
     
 

Ihre gemietete Wohnung weist nicht unerhebliche Mängel auf und Sie möchten deshalb die Miete mindern. Die Höhe des Minderungsbetrages ist Ihnen jedoch nicht bekannt, so dass Sie sich bei einem zu hoch angesetzten Mietminderungsbetrag der Gefahr aussetzen, von Ihrem Vermieter wegen zweimonatlichem Mietzahlungsrückstand fristlos gekündigt zu werden. Es droht dann eine Räumungsklage, Streitigkeiten mit dem Vermieter über nicht oder nicht fachmännisch ausgeführte Schönheitsreparaturen. Zudem kann es vorkommen, dass der Vermieter eine ggf. gezahlte Mietkaution einbehält.

Zahlreiche andere Konstellationen sind denkbar, wie z.B. nachbarrechtliche Streitigkeiten, Aufnahme eines Partners in die gemietete Wohnung, Eigenbedarfskündigung des Vermieters, Streitigkeiten über Mietnebenkosten etc.

Hinweis:

Ab Juni 2005 gilt eine einheitliche Kündigungsfrist für Mieter von 3 Monaten.

Skript zu den Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen

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