Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Grundsatzurteil aus Karlsruhe: Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen das Grundgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form für unrechtmäßig erklärt. In ihrer konkreten Ausgestaltung verstießen die Regelungen gegen das im Grundgesetz verankerte Telekommunikationsgeheimnis. Sie seien daher verfassungswidrig und nichtig. Die erhobenen Daten seien unverzüglich zu löschen. (Az.: 1 BvR 256/08 u.a.)
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