Aus dem Inhalt
VG Bremen S3 K 2051/08 vom 15.01.2010
(Zur Höhe der wegen der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu übernehmenden Kinderbetreuungskosten nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II.)
SG Bremen S 18 AS 1166/10 ER vom 11.06.2010
(Aufhebung einer 100%er Sanktion bei jungen Ewachsenen U25, weil die Behörde eine Entscheidung von Amts wegen über die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen unterlassen hat)
OVG Koblenz, Az. 7 A 10416/10.OVG
(Ein PC mit Internetzugang im Büroraum unterfällt der Gebührenfreiheit für Zweitgeräte nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV)
OLG Saarbrücken 6 WF 98/09 vom 14.9.2009
(Ein erneutes Zusammenleben der Ehegatten während der Trennungszeit bis zu einer Obergrenze von drei Monaten gilt als Versöhnungsversuch im familienrechtlichen Sinne, § 1567 II BGB.)
Kein Anspruch auf Nachbesichtigung
(Der Versicherer hat i.d.R. keinen Anspruch auf Nachbesichtigung des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges)
Amtsgericht Marburg, Urteil vom 08.02.2010
(Abwehr von Abofallen-Forderungen (hier: opendownload.de) muss erstattet werden)
BVerfG, 1 BvR 420/09 vom 21.7.2010
(§ 1626a Absatz 1 Nummer 1 und § 1672 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind mit Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes unvereinbar)
BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 - VIII ZR 294/09
(Fachhandwerkerklausel im Mietvertrag ist unwirksam, mit der Folge, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen durchführen muss)
BGH Urteil vom 23. Juni 2010 – VIII ZR 256/09
(Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung:
Vereinbarung der Wohnfläche durch Absprachen im Vorfeld des Vertragsschlusses.)
BGH Urteil vom 13.07.2010 VIII ZR 129/09
(Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen)
BGH Urteil vom 03.12.2009 - Az. III ZR 73/09
(Die Verwendung der alten Widerrufsbelehrung eines Mobilfunkanbieters ist seit der Änderung der Vorschrift des § 312d Abs. 3 BGB unzulässig.)
AG München, Urteil vom 04.02.2010
(Das Anbieten von Ware im Internet entspricht dem Auslegen von Waren im Supermarktregal und stellt noch kein Angebot dar, sondern eine invitatio ad offerendum, also die Aufforderung von jedermann, ein Angebot zu machen)
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