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Sozialrechtliche Angelegenheiten
sind vielfältig und für viele Menschen
von existentieller Bedeutung. Die Sozietät
Beier & Beier bearbeitet schwerpunktmäßig
Angelegenheiten aus dem Arbeitslosen-, und Sozialhilferecht.
Durch die Zusammenlegung der Arbeitslosen-, und
Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II ab dem 01.01.2005
(Hartz
IV) können Härten für die Betroffenen
entstehen.
Aufgrund dieser einschneidenden Sozialreform gibt es vielzählige Fragestellungen,
die einer rechtlichen Klärung bedürfen und die Sie als Bezieher von
Sozialleistungen existentiell betreffen.
Scheuen Sie sich nicht, einen Anwalt aufzusuchen. Unterliegt die Behörde,
hat diese grundsätzlich auch die Anwaltskosten zu erstatten. In der Regel
wird für gerichtliche Auseinandersetzungen Prozeßkostenhilfe gewährt,
so dass Ihnen dann ebenfalls keine Kosten entstehen
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