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Die Sozietät Beier & Beier
vertritt Sie in Verkehrs-, Steuer-, Jugend-, und
allgemeinen Strafrechtsverfahren. Darüber
hinaus auch in Bußgeldverfahren nach dem
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Das Strafrecht kann zu einschneidenden staatlichen
Eingriffen in Ihre Rechte führen. Es drohen Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Anklagen, Geld- oder
Haftstrafen. Oftmals auch noch in der Öffentlichkeit, verursacht durch
berechtigte oder unberechtigte Anzeigen und anderes, z.B. von ehemaligen Kollegen,
Neidern, Konkurrenten, Geschäftspartnern oder geschiedenen Ehepartnern.
Es folgen Unsicherheit, Wut, Ärger, Angst vor Entdeckung, schlaflose Nächte
und oftmals auch ein wirtschaftlicher Schaden. Zudem kann das Ansehen in der Öffentlichkeit
durch ein Hauptverfahren selbst bei einem Freispruch stark beeinträchtigt
werden. Gerade durch die persönliche Betroffenheit und die in vielen Fällen
weitreichenden Konsequenzen für den Betroffenen, haben Strafsachen ihre
Besonderheiten und erfordern eine spezielle und individuelle Beratung. Es sind
wahrlich keine Alltagsfälle - weder für den Mandanten noch für
den Anwalt.
Jeder, der sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sieht,
sollte unverzüglich
den Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen bzw. benachrichtigen. Die wohl beste
Verteidigung findet im Vorfeld einer Hauptverhandlung mit dem Ziel statt, die
Hauptverhandlung gerade zu vermeiden! Niemand sollte sich durch seine Nachlässigkeit
einen oftmals sehr vielversprechenden Verteidigungsweg im Ermittlungsverfahren
verbauen. Die Statistiken belegen, dass lediglich ca. 8 Prozent der Angeklagten
in einer Hauptverhandlung freigesprochen werden!
Sobald die
Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet
hat, ist es sinnvoll, so schnell wie möglich einen Rechtsbeistand
in Anspruch zu nehmen. Im Zweifel können Sie
auch zunächst einen Beratungstermin vereinbaren.
Denn: Es geht nicht immer darum, Ihre Unschuld
zu beweisen, sondern Sie so zu vertreten, dass
Sie im Falle einer Verurteilung „besser dabei wegkommen“.
Ausgewählte Urteile und Beschlüsse
Datum |
Gericht |
Inhalt |
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| 27.09.2007 |
LG Stuttgart |
Landgericht Stuttgart Beschluss vom 27.09.2007 - 7 Qs 95/07 (Bei einem Hartz IV-Empfänger, der mit Geldmitteln in der Näher des Existenzminimums auskommen muss, ist die Tagessatzhöhe durch das Dreifache des Differenzbetrags zwischen dem Grundbedarf und dem unerlässlichen Lebensunterhalt eingegrenzt = Bei einer Tagessatzanzahl von 30 entspricht dies einer Tagessatzhöhe von Euro 7,-) |
| 04.04.2005 |
OLG Koblenz |
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